Die 'terroristische' Handlung im Völkervertragsrecht
Möglichkeiten und Grenzen eines einheitlichen Konzeptes
Zusammenfassung
An den Begriff ‚Terrorismus‘ sind im Völkerrecht Rechte und Pflichten geknüpft, obwohl dort eine umfassende Definition dieses Begriffs nicht existiert. Einigen konnten sich die Staaten aber völkervertraglich auf die Pönalisierung bestimmter ‚terroristischer‘ Verhaltensweisen. Anhand der Entwicklung und Gestaltung dieser Verträge werden die roten Linien der politischen Diskussion und rechtlichen Erfassung ‚terroristischer‘ Akte aufgezeigt und ein Rechtskonzept der ‚terroristischen‘ Handlung entwickelt. Dieses ermöglicht die Identifizierung ‚terroristischer‘ Verhaltensweisen, stößt aber an Grenzen, wo die Bewertung bestimmter Akteure in und außerhalb eines bewaffneten Konfliktes zwischen Staaten umstritten ist.
- 23–26 Einführung 23–26
- 407–410 Schlussbetrachtung 407–410
- 411–429 Literaturverzeichnis 411–429