Zusammenfassung
Eine umbrella clause findet sich in ca. der Hälfte aller bilateralen Investitionsschutzabkommen. Sie soll Investor-Staat-Verträge absichern, indem sie sie unter den „schützenden Schirm“ des Abkommens zieht. In der Schiedsspruchpraxis herrscht jedoch wenig Einigkeit über die genaue Wirkung und Reichweite der Klausel: Einerseits legt der offene Wortlaut der umbrella clause eine weite Auslegung nahe, andererseits üben viele Schiedsgerichte angesichts der traditionellen Trennung von contract claims und treaty claims Zurückhaltung.
Die Autorin untersucht umfassend die Schutzwirkung, die umbrella clauses für Investor-Staat-Verträge ausüben können. Sie zeigt auf, dass eine weite Auslegung der Klauseln möglich ist, ohne dabei die dogmatische Unterscheidung zwischen contract claims und treaty claims aufzuheben.
- 17–20 Einleitung 17–20
- 165–170 Schlussbetrachtung 165–170
- 171–176 Entscheidungsverzeichnis 171–176
- 177–184 Literaturverzeichnis 177–184