Zusammenfassung
Kleinwindanlagen werden mit ihren maximal 50 Metern Höhe und 100 Kilowatt Leistung auch als „Energiequelle für Jedermann“ bezeichnet. Die Anlagen können siedlungsnah und sogar an oder auf anderen Bauwerken errichtet werden. Kleinwindprojekte scheitern in der Praxis jedoch häufig an den Herausforderungen des Zulassungsrechts.
Der Autor bereitet in seiner Arbeit erstmals den Rechtsrahmen für die Errichtung von Kleinwindanlagen umfassend und praxisorientiert auf. Er analysiert dabei zahlreiche Einzelprobleme und führt diese einer rechtswissenschaftlich fundierten Lösung zu. Der erste Teil der Arbeit fokussiert das formelle Anlagenzulassungsrecht. Der Autor untersucht, ob Kleinwindanlagen nur mit behördlicher Genehmigung errichtet werden dürfen und wie gegebenenfalls das Genehmigungsverfahren abläuft. Der zweite Teil der Arbeit wendet sich dem materiellen Anlagenzulassungsrecht zu. Insofern analysiert der Autor zunächst die Zulässigkeitsanforderungen aus dem Immissionsschutzrecht und dem Bauordnungsrecht. Er beleuchtet zudem detailliert die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit von Kleinwindvorhaben und greift die Anforderungen des Naturschutzrechts sowie des Denkmalschutzrechts auf.
- 31–69 Einführung 31–69
- 31–36 A. Problemaufriss 31–36
- 85–206 B. Bauordnungsrecht 85–206
- 206–465 Teil 2 Die Errichtung von Kleinwindanlagen und die Anforderungen des materiellen Rechts 206–465
- 206–236 A. Immissionsschutzrecht 206–236
- 236–274 B. Bauordnungsrecht 236–274
- 274–425 C. Bauplanungsrecht 274–425
- 425–458 D. Naturschutzrecht 425–458
- 458–465 E. Denkmalschutzrecht 458–465
- 465–487 Zusammenfassung 465–487