Die Haftung im Konzern für die Verletzung des Bußgeldtatbestandes des § 130 OWiG
Eine Studie zum Umfang der ordnungswidrigkeitenrechtlichen Verantwortlichkeit in Konzernrechtslagen
Zusammenfassung
Die Verflechtung mehrerer Gesellschaften in einem Konzernverbund ist ein verbreitetes Phänomen des Wirtschaftslebens. Dies wirft im Rahmen des Ordnungswidrigkeitenrechts die Frage auf, ob einer Konzerngesellschaft für die Verwirklichung von Straf- oder Bußgeldtatbeständen innerhalb anderer Konzernglieder der Vorwurf einer Aufsichtspflichtverletzung nach § 130 OWiG gemacht werden kann.
Das Werk beschäftigt sich mit dieser Fragestellung sowohl für den Unterordnungs- wie auch den Gleichordnungskonzern. Es prüft mehrere Wege einer Verantwortungszuschreibung und beleuchtet neben dem Tatbestand des § 130 OWiG auch die mit diesem regelmäßig verknüpften Vorschriften der Organ- und Vertreterhaftung nach § 9 sowie der Verbandsgeldbuße nach § 30 OWiG. Zusätzlich werden die Verbindungen des § 130 OWiG zu der in neuerer Zeit in Deutschland wieder verstärkt diskutierten strafrechtlichen Geschäftsherrenhaftung sowie zu europarechtlichen Entwicklungen im Kartellrecht mit einbezogen.
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- 25–39 A. Einleitung 25–39
- 270–276 G. Resümee 270–276
- 277–287 Literaturverzeichnis 277–287