Zusammenfassung
Wasserrechtliche Vorgaben aus dem Europarecht wirken sich auf das nationale Genehmigungsverfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz aus. Die wasserrechtliche Phasing-Out-Verpflichtung der Wasserrahmenrichtlinie sieht vor, dass Einträge von prioritären gefährlichen Stoffen in Oberflächengewässer langfristig zu beenden sind. Gleichwohl werden diese Schadstoffe nach wie vor in zahlreichen Industriezweigen freigesetzt.
Der Verfasser stellt erstmals umfassend die Vorgaben der Phasing-Out-Verpflichtung sowie deren Bedeutung für das nationale Anlagengenehmigungsrecht dar. Der Verfasser kommt zu dem Ergebnis, dass die Phasing-Out-Verpflichtung bereits gegenwärtig auch von den nationalen Genehmigungsbehörden beachtet werden muss. Die Arbeit ist somit auch für die Praxis von besonderer Relevanz.
- 222–226 Kapitel 6: Resümee 222–226
- 227–234 Literaturverzeichnis 227–234