Zusammenfassung
Die Studie nähert sich dem Umgang mit einem ohnehin bereits wertungsoffenen und pathetisch überfrachteten Tatbestandsmerkmal, nämlich dem der niedrigen Beweggründe i. S. d. § 211 StGB, wenn Täter eines Tötungsdeliktes aus von den westlichen abweichenden, gleichwohl partikular verankerten Wertvorstellungen handelten, die die Tötung zwar nicht gebieten, so doch nicht als höchstverwerflich einstufen.
Der Autor entwickelt normative Strukturen zur Auslegung der Motivgeneralklausel, indem diese auf strafrechtlichen Rechtsgüterschutz zurückgeführt wird. In einem zweiten Schritt überträgt er diese Strukturen auf fremdkulturellen Wertvorstellungen unterworfene Täter, nachdem er zuvor die Bindungsintensität bestimmter partikularer Wertvorstellungen und die Forderungen eines dem Gleichheitssatz und Schuldprinzip unterworfenen Strafrechts benannte. Hiervon ausgehend entwickelt er Leitlinien zum Umgang mit diesen Fällen und unterzieht sie praktischer Prüfung. Der Autor ist Rechtsanwalt in München.
- 309–310 III, Fallgruppen 309–310
- 323–336 Literaturverzeichnis 323–336