Zusammenfassung
Als der bedeutendste Jurist in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts hat Rudolf von Jhering (1818-1892) die Rechtsdogmatik und die Rechtswissenschaft seiner Zeit wesentlich geprägt. In dieser Arbeit verdeutlicht der Autor den Zusammenhang zwischen dem Rechtsdenken Jherings und seinen dogmatischen Schriften. Als Untersuchungsgegenstand wählt der Autor den Eigentumsbegriff, die Nachbarschaftsverhältnisse und die Enteignung.
Der Autor betrachtet die Eigentumslehre Jherings vor dem Hintergrund der Pandektistik und erläutert, wie Jhering sein Interessendenken in Auseinandersetzung mit den Lehren und Streitfragen der römischen Juristen entwickelt hat. Durch den usus-Begriff und über den utilitas-Gedanken erhält das Interessenelement einen Anhaltspunkt in den römischrechtlichen Quellen und wird in den Eigentumsbegriff integriert. Auf diese Weise konnte Jhering an die Denktradition der hochklassischen römischen Jurisprudenz anknüpfen. Seine Eigentumslehre hatte zugleich erheblichen Einfluss auf das zentrale Rechtsinstitut im BGB.
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- 8–15 Vorwort 8–15
- 16–29 A. Einleitung 16–29
- 215–219 F. Schlussbetrachtung 215–219
- 220–233 Literaturverzeichnis 220–233