Zusammenfassung
Mit der Einführung des KapMuG hat der deutsche Gesetzgeber prozessrechtliches Neuland beschritten: Erstmals wurde ein bisher fremdes Verfahren kollektiven Rechtsschutzes zur Bündelung von Schadensersatzansprüchen geschaffen – ein prozessrechtlicher Paradigmenwechsel.
Alsbald nach Einführung entbrannte eine lebhafte wissenschaftliche Kontroverse bezüglich der prozessrechtsdogmatischen Kategorisierung der enthaltenen Bindungsinstrumente. Aufgabe der vorliegenden Arbeit ist es, die bestehende Kontroverse bezüglich der Wirkungserstreckung des Musterentscheids nach dem KapMuG nachzuzeichnen und dogmatisch aufzulösen, um die vom Gesetzgeber neu geschaffenen Verfahrensinstrumente für die Rechtsanwendung nutzbar zu machen.
- 345–357 Literaturverzeichnis 345–357