Das rechtliche Gehör vor Gericht im europäischen Recht
Die Gewährleistungen der Europäischen Menschenrechtskonvention und ihr Einfluss auf den prozessualen Grundrechtsschutz in der Europäischen Union
Zusammenfassung
Das rechtliche Gehör vor Gericht ist ein „prozessuales Urrecht“ des nationalen Verfahrensrechts. Seine Bedeutung weitet sich zunehmend auch im europäischen Grundrechtsschutz aus, der wesentlich durch die beiden überstaatlichen Gerichtshöfe, den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte und den Gerichtshof der Europäischen Union, geprägt wird. In der europäischen Rechtsprechung hat sich der Gehörsgrundsatz als elementare Voraussetzung eines fairen Gerichtsverfahrens etabliert.
Die Arbeit systematisiert den aktuellen Stand des Grundrechts auf rechtliches Gehör in seiner europäischen Dimension. Vor dem Hintergrund des bevorstehenden Beitritts der Union zur EMRK und dem künftigen Verhältnis der beiden europäischen Gerichte werden die Grundlagen des rechtlichen Gehörs in der Konvention und im Unionsrecht untersucht. Herausgearbeitet werden seine konkrete Ausgestaltung in der Rechtsprechung ebenso wie seine strukturellen und inhaltlichen Unterschiede zu nationalen Verfahrensgrundsätzen.
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- 447–460 Literaturverzeichnis 447–460
- 461–466 Sachregister 461–466