Zusammenfassung
Der Autor prüft den neuen Rundfunkbeitrag an den Maßstäben des Rundfunk- und des Finanzverfassungsrechts. Die Rundfunkfreiheit drängt dabei auf die Beitragsfinanzierung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. Die Anforderungen einer freiheits- und gleichheitsgerechten Abgabenbemessung verlangen sachgerechte Typisierungen und eine sozialstaatlich adäquate Mäßigung der Last. Im Ergebnis steht der Befund, dass der neue Rundfunkbeitrag die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks auf eine verfassungsrechtlich gebotene und zukunftsfähige Grundlage stellt, dass die Beitragsausgestaltung aber in einzelnen, konkret benannten Punkten nachbesserungswürdig ist.