Neuordnung der Außenhandelskompetenzen der Europäischen Union durch den Reformvertrag von Lissabon
Mit Fokus auf ausländische Direktinvestitionen und Handelsaspekte des geistigen Eigentums
Zusammenfassung
Im Lissabonvertrag wurden der Europäischen Union Zuständigkeiten für den Abschluss internationaler Handelsabkommen für die Bereiche der ausländischen Direktinvestitionen und der Handelsaspekte des geistigen Eigentums übertragen (Art. 207 Abs. 1 AEUV).
Die Arbeit untersucht mit Blick auf Literatur und Praxis sowohl die Reichweite der Zuständigkeitsübertragungen als auch deren Rechtsfolgen. Im Fokus stehen die Auswirkungen der neuen Unionszuständigkeiten auf bestehende bi- und multilaterale Abkommen der EU-Mitgliedstaaten (besonders BIT), die Frage nach dem Verbleib der EU-Mitgliedstaaten in der WTO und der Wirkung des WTO-Rechts im Unionsrecht. Zudem werden verfahrensrechtliche Änderungen wie die neuen Mitentscheidungsbefugnisse des Europäischen Parlaments in der Handelspolitik der Europäischen Union sowie die Verpflichtung des Auswärtigen Handelns der Europäischen Union auf den Wertekanon des Art. 21 EUV beleuchtet.
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- 31–33 A. Einführung 31–33
- 228–228 I. Einführung 228–228
- 267–267 I. Einführung 267–267
- 267–271 II. Ausgangslage 267–271
- 303–304 1. Umfang der Kompetenz 303–304
- 305–305 3. Fazit 305–305
- 307–308 1. Umfang der Kompetenz 307–308
- 311–325 Literaturverzeichnis 311–325