Die bürgerlichrechtliche Gesellschaft und das Grundbuch
Eine Untersuchung von Rechtsfragen bei Grundstücksgeschäften unter Beteiligung einer GbR
Zusammenfassung
Die Einführung der §§ 47 Abs. 2 GBO, 899a BGB im Jahr 2009 bildete den vorläufigen Schlusspunkt einer langjährigen Kontroverse. Der Gesetzgeber revidierte unter anderem die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 179,102 ff.), wonach eine GbR allein mit ihrem Namen ins Grundbuch eingetragen werden kann. § 47 Abs. 2 GBO verlangt nunmehr die Eintragung aller Gesellschafter. Zugleich wird der Bestand der im Grundbuch vermerkten Gesellschafter dem öffentlichen Glauben unterstellt (§ 899a BGB).
Im Spannungsfeld dieser Entwicklungen ergibt sich eine beeindruckende Fülle neuer ungelöster Fragen des materiellen sowie des formellen Grundbuch- und Zwangsvollstreckungsrechts, die der Autor umfassend in den Blick nimmt. Unter anderem leuchtet er die schuldrechtlichen Fernwirkungen des § 899a BGB aus und setzt sich mit der Rechtsprechung des BGH zur „Mediatisierung“ der GbR im Grundbuchverfahren kritisch auseinander.