Morale internationale und humanité im Völkerrecht des späten 19. Jahrhunderts
Bedeutung und Funktion in Staatenpraxis und Wissenschaft
Zusammenfassung
Die Verankerung moralisch-humanitärer Bezüge im Völkerrecht sieht sich im 19. Jahrhundert juristisch dem Vorwurf eines „Pseudo-Völkerrechts“ zu Unrecht ausgesetzt. Während eine zunehmende internationale Vertragspraxis für eine Positivierung des Völkerrechts und zugleich Abkehr vom Naturrecht spricht, zeichnet der vielfache Rekurs auf die Termini morale internationale sowie humanité in Völkerrechtslehre und -praxis ein differenzierteres wie auch ambivalentes Bild angesichts von Kolonial- und Kriegsgreuel.
morale internationalehumanité
Anhand der zeitgenössischen Völkerrechtslehre sowie drei ausgewählten Fallbeispielen aus den Themenfeldern Vertragspraxis (Kongo-Konferenz), Humanitäre Intervention (Kongo-Skandal) und Kriegsrecht/Schiedsgerichtsbarkeit verdeutlicht die Studie besondere juristische Funktionen der Termini: als unverzichtbarer Teil der Rechtsquellenlehre, Fundament der Völkerrechtsordnung und schließlich wehrhafte Grenze staatlichen Handelns.
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- 17–17 Einführung 17–17
- 43–44 Zusammenfassung 43–44
- 88–88 C. Zusammenfassung 88–88
- 112–113 III. Zusammenfassung 112–113
- 151–152 IV. Zusammenfassung 151–152
- 166–166 C. Zusammenfassung 166–166
- 171–190 Literaturverzeichnis 171–190
- 172–190 2. Literatur 172–190
- 191–195 Anhang I 191–195
- 196–200 Anhang II 196–200