Zusammenfassung
Der Bericht enthält die Ergebnisse eines Forschungsprojekts, bei dem von 2008 bis 2012 die Umsetzung der Föderalismusreform I in Bund und Ländern beobachtet, analysiert und bewertet wurde. Dabei stellte sich heraus, dass die mit 25 Änderungen des Grundgesetzes bisher umfangreichste Neuordnung der bundesstaatlichen Kompetenzverteilung besser ist als ihr Ruf. Die Ziele der Reform konnten im Wesentlichen erreicht werden. Die Zahl der zustimmungspflichtigen Gesetze im Bundesrat hat stark abgenommen. Die Landesparlamente wurden gestärkt. Gemeinsame Aufgaben und Zuständigkeiten von Bund und Ländern wurden „entflochten“. Mit der sogenannten Abweichungsgesetzgebung wurde ein weltweit einzigartiges Instrument geschaffen, das den Ländern ermöglicht, Bundesgesetze zu modifizieren und in den Bereichen des Naturschutzes, des Wasserhaushalts und der Raumordnung eigene Wege zu gehen. Auf den Gebieten der schulischen Bildung, der Kultur und des Rundfunks können die Länder sogar eigene, vom Bundesrat benannte Vertreter in die Tagungen der EU-Räte entsenden, wovon vielfach Gebrauch gemacht wurde.
- 5–18 Vorwort 5–18
- 19–22 Abkürzungen 19–22
- 23–33 Einleitung 23–33
- 23–24 A. Vorbemerkung 23–24
- 28–33 C. Organisation 28–33
- 28–29 I. Personal 28–29
- 30–32 IV. Beirat 30–32
- 32–33 V. Tagungen 32–33
- 144–156 V. Gemeinschaftsaufgaben 144–156
- 156–173 VI. Finanzverfassung 156–173
- 664–664 A. Vorbemerkung 664–664
- 715–758 D. Gesamtbewertung 715–758
- 725–736 II. Beurteilungsmaßstäbe 725–736
- 813–826 Schlagwortregister 813–826
- 827–829 Artikelregister 827–829