Vermeidung von Ersatzfreiheitsstrafen
Evaluierung justizieller Haftvermeidungsprojekte in Nordrhein-Westfalen
Zusammenfassung
Eine Ersatzfreiheitsstrafe birgt für alle Beteiligten Nachteile: Die Verurteilten sind mit negativen persönlichen und sozialen Konsequenzen konfrontiert, für den Staat entstehen erhebliche Kosten; zudem gehören die Geldstrafenschuldner nicht in den Strafvollzug.
In NRW wurde ein einheitliches Verfahren eingeführt, das Verurteilte bei der Abwendung der Haftstrafen durch die Ableistung gemeinnütziger Arbeit unterstützen soll. Zu diesem Zweck müssen die vollstreckenden Staatsanwaltschaften vermehrt auf die Unterstützung durch ambulante Soziale Dienste und freie Träger zurückgreifen. Das Institut für Kriminologie der Universität zu Köln evaluierte das Vorgehen. Die über ein Mixed-methods-Design gewonnenen Ergebnisse liegen erstmals in diesem Band vor. Neben der Auswertung amtlicher Daten wird ein Bild von der Lage der Verurteilten gezeichnet. Zudem werden die Zusammenarbeit von Staatsanwaltschaften und anderen Organisationen untersucht sowie Handlungsempfehlungen für Politik und Praxis abgeleitet.
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- 5–10 Vorwort 5–10
- 33–45 3.2 Aktenanalyse 33–45
- 35–36 Problemlose Zahler 35–36
- 38–39 Inhaftierung 38–39
- 43–45 3.2.4 Fazit 43–45
- 47–52 3.3.2 Ergebnisse 47–52
- 52–65 3.4 Interviews 52–65
- 72–75 3.5.5 Problemfälle 72–75
- 79–82 4.1.1 Aachen 79–82
- 82–83 4.1.2 Bielefeld 82–83
- 83–85 4.1.3 Duisburg 83–85
- 85–88 4.1.4 Kleve 85–88
- 88–91 4.1.5 Köln 88–91
- 91–93 4.1.6 Paderborn 91–93
- 103–104 4.3.4 Fallübergabe 103–104
- 104–106 4.4 Justizministerium 104–106
- 106–107 4.5 Einsatzstellen 106–107
- 109–114 5. Die Verurteilten 109–114
- 117–118 6.2.2 Ermessensspielraum 117–118
- 118–120 6.2.3 Übergabekriterien 118–120
- 120–121 6.3.1 Formulare anpassen 120–121
- 122–123 6.3.3 IT-Lösungen 122–123
- 123–128 6.4 Alternativen zur EFS 123–128
- 129–132 Literaturverzeichnis 129–132
- 133|–133 Anhang 133|–133
- 133–133 Erhebungsinstrumente 133–133
- 133–137 Aktenanalysebogen 133–137
- 145–149 Tabellen und Abbildungen 145–149