Zusammenfassung
Die Arbeit befasst sich mit der Existenz von Individualrechten, jenseits der Menschenrechte, im internationalen Investitionsschutzrecht. Ausgangspunkt ist der grundsätzliche Wandel der Stellung des Individuums im Völkerrecht. Die Frage nach der Rechtsqualität von Gewährleistungen in Investitionsschutzverträgen wird in einen allgemeinen völkerrechtlichen Kontext eingebettet. Durch die Fruchtbarmachung der IGH-Rechtsprechung zu Individualrechten soll für die Annahme eigener Rechte der Investoren eine tragfähige dogmatische Grundlage geschaffen werden.
Den Kern der Arbeit bildet die Analyse der materiellen und prozessualen Bestimmungen in internationalen Investitionsschutzverträgen sowie die dazu ergangene Rechtsprechung. Hierbei wird der Frage nachgegangen, ob es sich bei den standardmäßig in den Verträgen enthaltenen Regelungen um eigene Rechte der Investoren handelt, diese also Individualrechtscharakter haben, oder um Rechte der vertragsschließenden Staaten, die Investoren lediglich reflexhaft begünstigen.
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- 327–352 Literaturverzeichnis 327–352