Unfallversicherung und Haftung im Ehrenamt und im bürgerschaftlichen sozialen Engagement
Juristische Bestandsaufnahme und rechtspolitische Perspektiven
Zusammenfassung
Mit der Erweiterung des Ehrenamts um Formen bürgerschaftlichen Engagements hält die Absicherung der Engagierten in der Unfallversicherung und beim Haftungsrisiko nicht Schritt. Die juristische Analyse zeigt gesetzliche Deckungslücken auf, die nach einer empirischen Erhebung des Autors durch Sammel-Versicherungsverträge der Bundesländer nicht geschlossen werden. Er empfiehlt, dauerhafte Gesundheitsschäden Engagierter außerhalb der Sozialversicherung im sozialen Entschädigungsrecht aufopferungsähnlich und steuerfinanziert abzusichern und die für organisationsungebundene Engagierte bisher ausgeschlossene gesetzliche Haftungsbeschränkung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit gesetzlich einzuführen.
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- 15–17 1. Einführung 15–17
- 27–28 2.3.1 Schutz 27–28
- 28–29 2.3.3 Ermöglichung 28–29
- 29–30 2.3.5 Förderung 29–30
- 31–31 2.4.2 Perspektiven 31–31
- 42–45 3.2.2 Wegeunfall 42–45
- 106–107 3.5.4 Konkurrenzen 106–107
- 110–113 3.7.1 Pflegebegleiter 110–113
- 115–117 3.7.3 Wunschgroßeltern 115–117
- 120–123 3.7.7 Fahrdienst 120–123
- 125–125 3.8.2 Perspektiven 125–125
- 182–185 5.1 Befunde 182–185
- 185–186 5.2 Empfehlungen 185–186
- 187–192 Literaturverzeichnis 187–192
- 193–198 A. Unfallversicherung 193–198
- 198–199 B. Haftung 198–199
- 199–229 C. Personenbeförderung 199–229