Zusammenfassung
Ein Kunde beschimpft einen Mitarbeiter wegen seiner Hautfarbe, ein Beschäftigter macht anzügliche Bemerkungen gegenüber einer Kollegin, die beauftragte Personalvermittlungsfirma schließt ältere Bewerber aus dem Bewerbungsverfahren aus. Es sind Fälle wie diese, die für den Arbeitgeber die Frage aufwerfen, inwieweit er für derartiges Verhalten verantwortlich ist.
Ziel dieser Arbeit ist es, die Verantwortlichkeit des Arbeitgebers für diskriminierendes Verhalten von Dritten zu strukturieren. Dabei wird insbesondere untersucht, wie sich die Maßnahmepflichten des Arbeitgebers nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in die bestehende Zivilrechtsdogmatik einfügen.
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- 27–39 C. Fallbeispiele 27–39
- 56–78 E. Belästigungen 56–78
- 107–113 V. Arbeitsorganisation 107–113
- 113–116 VI. Kontrollinstallation 113–116
- 118–136 C. Repressive Maßnahmen 118–136
- 118–119 I. Hinweis 118–119
- 119–120 II. Ermahnung 119–120
- 120–123 III. Abmahnung 120–123
- 125–125 V. Suspendierung 125–125
- 136–137 D. Zwischenergebnis 136–137
- 168–168 IV. Zwischenergebnis 168–168
- 262–265 E. Zwischenergebnis 262–265
- 262–262 I. Verhaltenszurechnung 262–262
- 268–268 B. Beschwerde 268–268
- 268–277 C. Leistungsverweigerung 268–277
- 296–297 F. Zwischenergebnis 296–297
- 304–308 B. Ausblick 304–308
- 309–325 Literaturverzeichnis 309–325
- 324–325 Internetdokumente: 324–325
- 325–325 Lexika und Wörterbücher: 325–325
- 325–325 Internetseiten: 325–325