Zusammenfassung
Das postnationale Zeitalter ist durch zahlreiche Prozesse der Globalisierung und Internationalisierung geprägt. Dass Handel und Verkehr kaum noch auf ein Staatsgebiet beschränkt werden (können) geht mit der Notwendigkeit einher, auch den normativen Rahmen anzupassen. Das gelingt in der Regel nur dann, wenn an die Stelle nationaler Gesetzgebung internationale Abkommen oder Normen von supra- und internationalen Organisationen wie der Europäischen Union treten. Diese Verlagerung der Normsetzungsprozesse stellt auch für die nationalen Parlamente eine neue Herausforderung dar, die vielfach aus dem Blickwinkel eines Machtverlustes dieser „Mitte der Demokratie“ betrachtet wurde. Inzwischen hat sich indes die Einsicht durchgesetzt, dass die nationalen Parlamente in diesen Wandel stärker und umfassender eingebunden werden müssen und können. So widmet der Vertrag von Lissabon den nationalen Parlamenten eine eigene Vorschrift und das Bundesverfassungsgericht betont die Integrationsverantwortung des Deutschen Bundestages.
Die Untersuchung geht der Frage nach, welche Folgeanforderungen damit für die Parlamentarier verbunden sind und widmet sich auch dem weiteren Phänomen der Überlassung und Übertragung von Normsetzungskompetenzen auf private Verbände.