Zusammenfassung
„Menschenwürde“ ist ein in Recht und Moral gleichermaßen prominenter Begriff. Nach der deutschen Verfassungsordnung sind alle staatlichen Akte, die in die Menschenwürde eingreifen, rechtswidrig und rechtlich unwirksam. Umso problematischer ist es, dass das Konzept in Recht und Moral nach wie vor kontrovers beurteilt wird; insbesondere die Definition von „Menschenwürde“ ist umstritten.
In der Literatur wurde unter Berufung auf den bekannten israelischen Philosophen Avishai Margalit vorgeschlagen, eine Menschenwürdeverletzung als (schwere) Demütigung zu interpretieren. Dieser Vorschlag wird im vorliegenden Band eingehend diskutiert. Dabei werden Geschichte und juristische Bedeutung des Menschenwürdegedankens ebenso beleuchtet wie seine Rolle in der sich herausbildenden europäischen Rechtsordnung und seine durchaus heterogenen philosophischen Dimensionen. Es unterliegt keinem Zweifel, dass mit der „Demütigung“ ein wesentliches Element jeder Menschenwürdeverletzung angesprochen wird. Zu diskutieren ist aber, ob wirklich alle für uns wesentlichen Bedeutungselemente des Menschenwürdebegriffs auf diese Weise eingefangen werden können.
Mit Beiträgen von:
Dieter Birnbacher | Ignacio Czeguhn | Eric Hilgendorf | Tatjana Hörnle | Jan C. Joerden | Mordechai Kremnitzer | Bernd Ladwig | Christian Neuhäuser | Eckhard Pache | Peter Schaber
- Kapitel Ausklappen | EinklappenSeiten