Zusammenfassung
Mit dem „Azoren-Urteil“ hat der EuGH klargestellt, dass regionale Steuerautonomie unter gewissen Bedingungen mit dem europäischen Beihilferecht kompatibel ist und entsprechende Kriterien aufgestellt. Demnach tritt beim Vorliegen „wirklicher“ Autonomie das Beihilferecht hinter die konstitutionellen Strukturen der Mitgliedstaaten zurück. Liegt keine Autonomie vor, stellen lokale begrenzte Steuermaßnahmen selektive Maßnahmen dar und sind somit als Beihilfen zu notifizieren.
Das Werk befasst sich mit den Besonderheiten der Entscheidung und analysiert deren Auswirkungen auf betroffene Gebietskörperschaften wie Gibraltar, Schottland oder das Baskenland. Insbesondere werden die den deutschen Gemeinden zugewiesenen Steuerrechtsetzungskompetenzen anhand der aufgestellten Autonomiekriterien auf ihre beihilferechtliche Kompatibilität hin untersucht und in den Kontext der europäischen Rechtsprechung eingebettet.
- 86–87 V. Zusammenfassung 86–87
- 93–115 C. Das Azoren-Urteil 93–115
- 108–115 VI. Kritische Würdigung 108–115
- 133–160 E. Der Autonomie-Test 133–160
- 156–160 VI. Kritische Würdigung 156–160
- 160–172 F. Ermessensabhängige Ausnahmen für Regionalbeihilfen, Art. 107 Abs. 3 lit. a und c AEUV 160–172
- 172–172 II. Ergebnis 172–172
- 173–247 A. Deutschland 173–247
- 173–180 I. Die Länder 173–180
- 180–241 II. Die Gemeinden 180–241
- 247–250 I. Österreich 247–250
- 250–252 II. Spanien 250–252
- 254–255 IV. Italien 254–255
- 255–256 V. Finnland 255–256
- 266–270 III. Verbotene Beihilfen 266–270
- 275–282 Zusammenfassung 275–282
- 283–297 Literaturverzeichnis 283–297