Zusammenfassung
Nach § 1353 Abs. 1 S. 1 BGB wird die Ehe „auf Lebenszeit“ geschlossen. Handelt es sich dabei nur noch um einen Programmsatz? Erstmals untersucht eine Arbeit umfassend das Spannungsverhältnis zwischen dem Lebenszeitprinzip und der Scheidung.
Ausgehend von den Regelungen des Kirchenrechts und der früheren Rechtsordnungen zeichnet die Arbeit die Entwicklung des Lebenszeitprinzips nach. Die Gesetzesentwicklung wird in den sozialen Kontext eingeordnet und der Bedeutungswandel des Lebenszeitprinzips dargestellt. Im Hauptteil des Werkes wird das aktuelle Ehe- und Scheidungs(folgen)recht auf die Vereinbarkeit mit dem Lebenszeitprinzip untersucht.
Der Fokus der Begutachtung liegt auf dem Zerrüttungsprinzip sowie den Scheidungsfolgen Unterhalt, Zugewinnausgleich und Versorgungsausgleich. Abgerundet wird die Arbeit mit dem Blick auf die Vereinbarkeit gesellschaftlicher Alternativmodelle, z. B. die „Ehe auf Probe“, mit dem Lebenszeitprinzip der Ehe.
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