Die Planung und Durchführung von Gesetzesevaluationen
Ein Leitfaden unter besonderer Berücksichtigung datenschutzrechtlicher Eingriffe
Zusammenfassung
Gesetzesevaluationen dienen der Sammlung und Bewertung relevanter Informationen über den Zielerreichungsgrad sowie die intendierten und nicht-intendierten Wirkungen einer Norm. Dadurch tragen sie dazu bei, die Informationsbasis für politische Entscheidungsträger zu verbessern. Gesetzesevaluationen zeichnen sich durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der sowohl rechts- als auch sozialwissenschaftliche Methoden miteinander verknüpft.
Der Leitfaden setzt sich zunächst mit dem Evaluationsbegriff und der rechtlichen Pflicht zur Evaluierung auseinander. Anschließend werden die Grundlagen und Rahmenbedingungen für eine Gesetzesevaluation am Beispiel des Umgangs mit personenbezogenen Daten erörtert. Daran anknüpfend werden die zentralen Schritte der Konzeptions-, Durchführungs- und Auswertungsphase für eine Ex-post-Gesetzesevaluation unter datenschutzrechtlichen Gesichtspunkten skizziert. Abschließend gibt der Leitfaden Hinweise für die Formulierung einer gesetzlichen Evaluationsklausel.
- 15–24 Management Summary 15–24
- 25–28 A. Einleitung 25–28
- 42–47 1. Nützlichkeit 42–47
- 48–51 3. Fairness 48–51
- 51–57 4. Genauigkeit 51–57
- 57–57 i) Meta-Evaluation 57–57
- 74–77 I. Überblick 74–77
- 78–79 2. Menschenwürde 78–79
- 83–83 7. Familie 83–83
- 88–89 12. Wohnung 88–89
- 190–191 1. Wer evaluiert? 190–191
- 191–192 3. Was wird evaluiert? 191–192
- 192–192 4. Wie wird evaluiert? 192–192
- 196–201 Literaturverzeichnis 196–201