Das Strafrecht des Preußischen Allgemeinen Landesrechts von 1794 vor dem ideengeschichtlichen Hintergrund seiner Zeit
Zusammenfassung
Das Strafrecht des Preußischen Allgemeinen Landrechts verband in 1577 Paragraphen die Gedanken von Montesquieu, Voltaire, Beccaria, Sonnenfels, Martini u. a. Zur gleichen Zeit wurden auch die neuen Strafgesetzbücher in Österreich (Josephina) und in der Toskana (Leopoldina) eingeführt. Erst in diesem Kontext erschließt sich anhand zahlreicher Einzelfragen zum Zweck der Strafe, zu den Rechtsfolgen der Tat etc. die europäische Dimension der Bemühungen um eine Reform des Strafrechts im Zeitalter der Aufklärung.
Dadurch relativiert sich zum einen die Annahme eines preußischen Sonderwegs und zum anderen erweist sich die Untersuchung als ebenso anregender wie nützlicher Grundriss des Strafrechtsdenkens der Aufklärungszeit.
- 12–17 Vorbemerkung 12–17
- 17–41 A. Einführung 17–41
- 98–103 I. Strafzweck 98–103
- 154–190 IV. Allgemeiner Teil 154–190
- 190–254 V. Besonderer Teil 190–254
- 263–268 Schlussbetrachtung 263–268