Zusammenfassung
Im Zentrum der Reihe Staatsverständnisse steht die Frage: Was lässt sich den Ideen früherer und heutiger Staatsdenker für ein zeitgemäßes Verständnis des Staates entnehmen?
Jeder Staat kann in eine Notlage (Staatsnotstand) geraten, in der er – durch Verhängung des Ausnahmezustands – das Recht für eine gewisse Zeit suspendieren muss, um mit aller Macht gegen eine existentielle Bedrohung oder gar seine eigene Vernichtung anzugehen. Carl Schmitt hat diesen Zustand als „kommissarische Diktatur“ bezeichnet. Eine solche Lage tritt dann ein, wenn die von der Verfassung vorgegebene Ordnung in Gefahr ist, zerstört oder zumindest grundlegend beeinträchtigt zu werden.
Der Ausnahmezustand ist das letzte Mittel eines Staates, um seine Rechtsordnung, seine Sicherheit und letztlich seinen Bestand gegen massive Angriffe zu verteidigen. Allerdings ist er nur zur Bewältigung einer extremen, zeitlich begrenzten Gefahrenlage akzeptabel. Dieser Zustand wird jedoch oft auch dann noch aufrechterhalten, wenn sich die Lage wieder beruhigt hat. Herrschende Eliten versuchen auf diese Weise, ihre Position auf Dauer zu stellen.
Aus staatsrechtlicher, politikwissenschaftlicher und historischer Perspektive, aber auch aus Sicht der praktischen Politik ist die Ausnahme ein überaus interessantes Forschungsobjekt. Das schlägt sich auch in den Beiträgen dieses Sammelbandes nieder, der in drei Teile gegliedert ist, in denen das Thema aus verschiedenen Blickwinkeln beleuchtet wird.
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