Bewährung und Fortentwicklung des Informationsfreiheitsrechts
Evaluierung des Informationsfreiheitsgesetzes des Bundes im Auftrag des Deutschen Bundestages
Zusammenfassung
Das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes regelt seit 2006 den Zugang zu Behördeninformationen auf Bundesebene. Der Innenausschuss des Deutschen Bundestags beauftragte das Institut für Gesetzesfolgenabschätzung und Evaluation Speyer mit der Evaluation des Gesetzes. Die Evaluation orientiert sich an den in der Gesetzesbegründung genannten Zielen: Transparenz und Offenheit behördlicher Entscheidungen, Stärkung der demokratischen Beteiligung und Kontrolle von Verwaltungshandeln. Der Zielerreichungsgrad und weitere Wirkungen des IFG werden rechts- und sozialwissenschaftlich untersucht. Grundlagen waren die Auswertung der Rechtsprechung und Befragungen von Bundesbehörden und Antragstellern sowie Interviews mit ausgewählten Behörden und Gerichten. Die Darstellung der Ergebnisse umfasst fünf Konfliktfelder sowie Möglichkeiten der Weiterentwicklung des Gesetzes. Der Bericht wurde dem Innenausschuss des Bundestags vorgelegt. Anschließend fand dazu eine Öffentliche Anhörung statt, deren Ergebnisse vorliegend noch berücksichtigt werden.
- 51–52 1.1 EU-Recht 51–52
- 54–60 1.3 GG 54–60
- 60–61 1.4 IFG 60–61
- 68–69 4.1 Schweden 68–69
- 69–71 4.2 USA 69–71
- 71–72 4.3 Österreich 71–72
- 72–73 4.4 Republik Korea 72–73
- 73–74 4.5 Schweiz 73–74
- 76–89 1. Überblick 76–89
- 281–283 4.2 Gerichtsverfahren 281–283
- 465–469 1. Konfliktfeldanalyse 465–469
- 469–470 2.1 § 1 Grundsatz 469–470
- 501–594 Anhänge 501–594