Der Vertretungsbezug der Handlung i.S.d. § 14 StGB
Unter Berücksichtigung des Tatbestands des Bankrotts (§ 283 StGB)
Zusammenfassung
Die Aufgabe der Interessenformel des BGH führt zu einer erheblichen Änderung der strafrechtlichen Haftung von Organen und Vertretern, insbesondere für insolvenznahe Zugriffe auf das Vermögen des Vertretenen. In diesem Werk werden die Entwicklung der Rechtsprechung bis hin zur neuesten Rechtsprechungswende sowie die verschiedenen in der Literatur vorgeschlagenen Lösungsansätze vor allem mit Blick auf das Verhältnis von Bankrott und Untreue ausführlich untersucht. Hierbei werden strukturelle Grundprobleme aufgezeigt, deren Anerkennung für die weitere Diskussion hilfreich erscheint. Schließlich wird ein Lösungsansatz herausgearbeitet, der sich im Ergebnis mit der neuen Rechtsprechung des BGH deckt, darüber hinaus aber auch ein praktikables Kriterium für die Behandlung der – auch durch die Neuausrichtung des BGH noch nicht geklärten – Fallkonstellationen rein faktischer Handlungen ohne Zustimmung des Vertretenen bereithält.
- 13–17 A. Einleitung 13–17
- 23–23 V. Verjährung 23–23
- 44–45 III. Stellungnahme 44–45
- 53–71 III. Stellungnahme 53–71
- 69–69 4. Zusammenfassung 69–69
- 155–172 I. Zusammenfassung 155–172