Unternehmenstransaktionen zwischen Niederlassungs- und Kapitalverkehrsfreiheit
Grundlegung einer Abgrenzungslehre
Zusammenfassung
Die EU-Mitgliedstaaten müssen die Grundfreiheiten des europäischen Binnenmarktes beachten, wenn sie Regelungen schaffen, die sich nachteilig auf grenzüberschreitende M&A-Transaktionen auswirken können. Der Schutz grenzüberschreitender Unternehmenstransaktionen ergibt sich vor allem aus der Niederlassungsfreiheit und der Kapitalverkehrsfreiheit. Zwischen den beiden Grundfreiheiten bestehen deutliche Unterschiede; unter anderem ist allein die Kapitalverkehrsfreiheit im Geschäftsverkehr mit Drittstaaten anwendbar. Die Unterschiede zwischen den Grundfreiheiten sorgen dafür, dass ihrem Konkurrenzverhältnis eine große praktische Bedeutung zukommt. Der Autor wertet die umfangreiche Rechtsprechung zum Thema aus und gelangt zu einer allgemeinen Abgrenzungsformel.
- 15–22 A. Einführung 15–22
- 423–448 Literaturverzeichnis 423–448
- 459–461 Stichwortverzeichnis 459–461