Zusammenfassung
Im Jahre 2009 hat der BGH mit „Schiedsfähigkeit II“ ein weiteres wegweisendes Urteil zu der Frage erlassen, inwieweit GmbH-rechtliche Beschlussmängelstreitigkeiten vor Schiedsgerichten ausgetragen werden können. Danach ist eine Schiedsverfügung in Beschlussmängelstreitigkeiten gemäß § 138 Abs. 1 BGB unwirksam, wenn sie die sogenannte „Gleichwertigkeitskautelen“ nicht enthält.
Die Arbeit unterscheidet in Bezug auf die Gleichwertigkeitskautelen zwischen Elementen einer Schiedsverfügung und Elementen einer Verfahrensvereinbarung. Sie kommt zu dem Ergebnis, dass das Fehlen von Verfahrensvereinbarungen nicht gemäß § 138 Abs. 1 BGB zur Unwirksamkeit der Schiedsverfügung führen kann.
- 47–51 A. Der Anfang 47–51
- 69–71 D. Zusammenfassung 69–71
- 87–90 II. Information 87–90
- 112–117 II. Umsetzung 112–117
- 119–120 F. Zusammenfassung 119–120
- 121–124 I. Ansatz und Begründung 121–124
- 127–150 III. Stellungnahme 127–150
- 150–151 I. Ansatz und Begründung 150–151
- 151–151 II. Kritik 151–151
- 151–152 III. Stellungnahme 151–152
- 152–152 I. Ansatz und Begründung 152–152
- 152–153 II. Kritik 152–153
- 153–155 III. Stellungnahme 153–155
- 155–158 I. Ansatz und Begründung 155–158
- 162–175 III. Stellungnahme 162–175
- 181–190 Literaturverzeichnis 181–190