Zusammenfassung
Nach dem Inkrafttreten des Lissabon-Vertrages hat die Europäische Union weitere Einflussmöglichkeiten auf die Strafrechtssysteme der Mitgliedstaaten bekommen. Daraus entsteht ein interessantes Spannungsverhältnis zwischen zwei Rechtsgebieten. Der Autor befasst sich mit den Einflussmöglichkeiten auf das gesamte nationale Recht der Mitgliedstaaten, wobei zudem analysiert wird, welchen zukünftigen Einfluss das georgische Strafrecht zu erwarten hat. Georgien ist zwar kein Mitglied der Europäischen Union, unterhält jedoch intensive Kooperationen mit ihr. Im Prozess der Harmonisierung der georgischen Gesetzgebung mit der Europäischen ist es unabdingbar, die wichtigsten Probleme aus dem Gebiet des Europäischen Strafrechts zu erforschen und dementsprechend den Weg für die Europäisierung des nationalen Strafrechts vorzubereiten.
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- 17–18 Einleitung 17–18
- 77–80 1. Die Verordnung 77–80
- 80–87 2. Die Richtlinie 80–87
- 87–88 1. Allgemeines 87–88
- 90–93 1. Allgemeines 90–93
- 164–166 VII. Zwischenergebnis 164–166
- 174–176 III. Zwischenergebnis 174–176
- 189–190 2. Indirekte Kollisionen 189–190
- 193–194 IV. Zwischenergebnis 193–194
- 207–212 I. Terrorismus 207–212
- 212–218 II. Menschenhandel 212–218
- 231–232 2. Geldwäscherichtlinie 231–232
- 250–252 2. Schleuserkriminalität 250–252
- 267–268 Fazit 267–268
- 269–286 Literaturverzeichnis 269–286