Selbst-Gerechtigkeit
Zum Verhältnis von Juristenpersönlichkeit, Urteilsrichtigkeit und »effektiver Strafrechtspflege«
Zusammenfassung
Im Kriminalprozess hängt die Wahrheit der im Urteil erzählten Geschichte eines Verbrechens nicht zuletzt davon ab, ob sich die beteiligten Juristen selbst gerecht werden können: Je weiter man von der Wahrheit entfernt bleibt, desto weniger gerecht fallen Schuldfeststellung und Reaktion oder Sanktion aus.
Um sich gerecht werden zu können – Selbst-Gerechtigkeit–, muss man die eigene Selbstgerechtigkeit überwinden. Tatsächlich lösen institutionelle Routinen jedoch einen psychischen Abwehrvorgang aus und verstärken ihn. Die Auflösung von Selbstgerechtigkeit gelingt daher am ehesten in einer deinstitutionalisierenden Umgebung, in der Selbsterkenntnis auch bezüglich der professionellen Person und ihres Handelns möglich ist.
In seiner, schon in der ersten Auflage Maßstäbe setzenden Untersuchung beschreibt Dirk Fabricius zum einen die Vorgänge der „gesellschaftlichen Produktion von Unbewusstheit“ (Erdheim) in der Strafjustiz durch und bei den beteiligten Juristen. Zum anderen berichtet er von exemplarischen Erfahrungen, die über die psychoanalytisch inspirierte „Themenzentrierte Interaktion“ (Ruth C. Cohn) zu mehr Selbst-Gerechtigkeit führen können.
Die zweite, vollständig überarbeitete Auflage zeigt auf, dass die Fragestellung auch nach 20 Jahren nichts von Ihrer Aktualität verloren hat.
- 115–148 VII. Wahrheitsfindung 115–148
- 345–370 Literaturliste 345–370
- 371–376 Stichwortverzeichnis 371–376