Grenzen des ärztlichen Berufs- und Standesrechts für den Einsatz des Franchising in der Praxis des niedergelassenen Arztes
Unter Einbeziehung zahnärztlicher Fragestellungen
Zusammenfassung
Im deutschen Gesundheitswesen haben sich in den letzten Jahren zunehmend Kooperationsmodelle zwischen niedergelassenen Ärzten (bzw. Zahnärzten) und Unternehmen in Form des Franchising entwickelt. Diese Betriebskonzepte, häufig als „Praxisketten“ wahrgenommen, beinhalten etwa die organisatorischen Rahmenbedingungen, Räumlichkeiten oder Ausstattung der Praxis und werden dem Arzt gegen Zahlung einer Gebühr zur Verfügung gestellt. In rechtlicher Hinsicht werfen diese Modelle Bedenken mit Blick auf die bestehenden Vorschriften des ärztlichen Berufs- und Standesrechts auf.
Der Arzt ist Angehöriger eines freien Berufsstandes und seine Tätigkeit insbesondere durch Unabhängigkeit und Weisungsfreiheit gekennzeichnet – unvereinbar hiermit scheint die Einbindung in ein mitunter bis ins Detail geregeltes Betriebskonzept. Die Autorin widmet sich der Vereinbarkeit dieser Kooperationen mit dem (zahn-)ärztlichen Berufs- und Standesrecht und den in diesem Zusammenhang bestehenden rechtlichen Grenzen.
- 21–26 Einleitung 21–26
- 210–217 V. Ergebnis 210–217
- 217–218 VI. Schlussbetrachtung 217–218
- 219–254 Anhang 219–254
- 255–264 Literaturverzeichnis 255–264