Zusammenfassung
Der § 903 Satz 1 BGB scheint eine umfassende Regelung in Bezug auf Ermächtigungen und Beschränkungen des zivilrechtlichen Eigentums zu enthalten: dem Eigentümer kommt eine umfassende Herrschaftsmacht zu, soweit sich nicht aus Gesetzen oder Rechten Dritten Beschränkungen ergeben.
Die Untersuchung beschäftigt sich mit der Frage, ob dieses geschlossene System aus Herrschaftsmacht und Begrenzung auch in der Rechtswirklichkeit so umgesetzt wird oder ob der Eigentümer weitere Beschränkungen hinnehmen muss. Zu diesem Zweck wird herausgearbeitet, wann eine Eigentumsbeschränkung vorliegt und ob diese ihre Grundlagen auch außerhalb von Gesetzen und Rechten Dritter haben können.
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- 13–14 §?1 Einleitung 13–14
- 45–46 III. Ergebnis 45–46
- 69–70 IV. Ergebnis 69–70
- 73–76 II. Richterrecht 73–76
- 78–80 B. Rechte Dritter 78–80
- 80–80 C. Zusammenfassung 80–80
- 112–112 C. Ergebnis 112–112
- 139–140 §?6 Ergebnisse 139–140
- 141–156 Literaturverzeichnis 141–156