Zusammenfassung
Die Geschichte der vorsorgenden Rechtspflege im Dritten Reich ist nur zum Teil erforscht. Bisher hat man sich mit den Verbänden des Notariats und der Verfolgung jüdischer Berufsangehöriger befasst. Die Frage nach dem Notar als Täter stellt man nicht. Dazu gehört, woran man in der Arisierungspraxis des Dritten Reichs „Täter“ erkennt. Die Studie versucht anhand exemplarischen Archivmaterials, Kriterien hierfür herauszuarbeiten, die als Basis für weitere, breiter angelegte Arbeiten dienen können. Sie stellt die Beispielsfälle in den Kontext der handelnden Personen und des rechtlichen Umfelds im NS-Staat. Der Autor ist promovierter Rechtshistoriker, Notar und als solcher auch verbandspolitisch tätig.
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- 5–10 Vorwort 5–10
- 16–18 1. Der Notar 16–18
- 18–18 2. Das Notariat 18–18
- 18–19 3. Die Käuferin 18–19
- 19–23 4. Das Kaufobjekt 19–23
- 19–19 a) Grundstück 19–19
- 19–20 b) Belastungen 19–20
- 23–25 5. Die Verkäufer 23–25
- 26–29 b) Kaufpreis 26–29
- 29–29 c) Besitzübergang 29–29
- 40–42 1. Ein Einzelfall? 40–42
- 45–49 IV. Was bleibt? 45–49
- 48–49 3. Kein gutes Ende 48–49
- 50–111 Anlagenverzeichnis 50–111