Die Rechtshilfe in der Europäischen Union - eine kritische Bestandsaufnahme am Beispiel der Verwaltungssachen
Grundlagen und Stellenwert der Rechtshilfe vor dem Hintergrund fortschreitender Europäischer Integration
Zusammenfassung
Die mitgliedstaatliche Judikative spielt eine bedeutende Rolle im Rahmen der rechtlichen Integration der Europäischen Union. Um dieser Rolle gerecht zu werden, bedarf es aufgrund bestehender kompetenzieller Grenzen der horizontalen Kooperation der mitgliedstaatlichen Gerichte bei der Anwendung und Auslegung des Unionsrechts. Diese Kooperation ist im Institut der Rechtshilfe gebündelt, welches begrifflich jedoch bisher im Unionsrecht keine rechtsgebietsübergreifende Konturierung erfahren hat, auf dem Gebiet der nach deutschem Verständnis klassischen Verwaltungssachen nicht einmal eine selektive Regelung.
Diese Studie macht das Gebiet der unionsrechtlichen Rechtshilfe unter Bezugnahme auf das Referenzgebiet der Verwaltungssachen zum Gegenstand einer ersten Systematisierung und Begriffsbildung. Anschließend werden aufgrund der bestehenden Unzulänglichkeiten des derzeitigen Regelungsstandes Ansatzpunkte einer möglichen, für Rechtsklarheit sorgenden, Kodifikation aufgezeigt.
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- 25–38 Teil 1: Einleitung 25–38
- 39–58 Teil 2: Grundlagen 39–58
- 40–43 B. Ausnahmen 40–43
- 46–48 IV. Zustellung 46–48
- 48–48 V. Ladung 48–48
- 49–50 IX. Abwehrgesetze 49–50
- 67–68 III. Fazit 67–68
- 244–244 III. Fazit 244–244
- 244–244 IV. Rechtfertigung 244–244
- 252–254 V. Rechtsschutz 252–254
- 254–254 E. Fazit 254–254
- 257–258 B. Sprachproblem 257–258
- 260–260 E. Fazit 260–260
- 287–306 Literaturverzeichnis 287–306