Zusammenfassung
Im Jahr 2012 hat allein ein Film wie James Bond’s „Skyfall“ mehr als eine Milliarde US-Dollar im Kino umgesetzt. Rechtliche Grundlage für die Auswertung von Kinofilmen ist der Filmlizenzvertrag, der zwischen Filmproduzent und Filmverleiher abgeschlossen wird. Der Autor untersucht den Filmlizenzvertrag aus der Sicht des deutschen Privatrechts sowie des internationalen Privat- und Zivilverfahrensrechts.
Für Filmlizenzgeber und Filmlizenznehmer bestehen die unterschiedlichsten Haupt- und Nebenleistungspflichten. Die Studie stellt die Rechtspflichten der Vertragsparteien eingehend dar. Diese reichen von der Rechtseinräumungsverpflichtung des Lizenzgebers bis zur Auswertungsverpflichtung des Lizenznehmers. Des Weiteren wird Anwendbarkeit der Normen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) auf den Filmlizenzvertrag ausführlich untersucht.
Darüber hinaus befasst sich das Werk mit der Durchsetzbarkeit von Ansprüchen auf internationaler Ebene. Ein besonderer Schwerpunkt liegt hierbei auf der Darstellung der Vor- und Nachteile der für den Filmbereich bestehenden Schiedsverfahren.
Das Buch richtet sich an alle Filmschaffenden, die im Bereich der nationalen und internationalen Produktion sowie dem Verleih und Vertrieb von Kinofilmen tätig sind, insbesondere aber Filmproduzenten, Filmverleiher und Filmvertriebe, Filmverbände sowie Kanzleien im Medien- und Urheberecht.
- Kapitel Ausklappen | EinklappenSeiten
- 2–4 Titelei 2–4
- 21–28 Abkürzungen 21–28
- 31–31 I. Filmverträge 31–31
- 41–41 V. Ergebnis 41–41
- 41–42 I. Vertragsschluss 41–42
- 68–68 D. Zusammenfassung 68–68
- 75–76 IV. Gefahrübergang 75–76
- 76–77 VI. Ergebnis 76–77
- 147–149 II. Einbeziehung der AGB 147–149
- 152–155 VI. Auslegung 152–155
- 186–187 IX. Ergebnis 186–187
- 205–205 V. Ergebnis 205–205
- 206–214 I. Einführung 206–214
- 237–237 III. Ergebnis 237–237
- 257–257 III. Ergebnis 257–257
- 264–279 D. Schiedsvereinbarungen 264–279
- 264–265 I. Einführung 264–265
- 265–266 II. Rechtsgrundlagen 265–266
- 279–279 V. Ergebnis 279–279
- 280–285 Zusammenfassung 280–285
- 286–286 Schlussbemerkung 286–286
- 287–306 Literaturverzeichnis 287–306
- 307–327 Anhang 307–327
11 Treffer gefunden
- „... , da diese Vereinbarungen gemäß § 305b BGB Vorrang haben.Überraschende KlauselnNach § 305c Abs. 1 BGB ...” „... werden überraschende Klauseln nicht Vertragsbestandteil. Eine Vertragsbedingung ist überraschend, wenn ...” „... . 199, 330.151ErscheinungsformKlauseln können nach § 305c Abs. 1 BGB ungültig sein, wenn sie in der ...”
- „... FällenVorformulierungDer Vertrag bzw. die Klauseln müssen vorformuliert worden sein, d.h. sie wurdenbereits vor dem ...” „... ), § 305 Rn. 21.471 Es kommt nicht darauf an, dass der Verwender selbst den Vertrag oder die Klauseln ...” „... Geschäftsbedingungen vor,wenn der Vertrag oder einzelne Klauseln zwischen den Parteien ausgehandelt wurden.480 ...”
- „... BGB.Salvatorische KlauselnSalvatorische Klauseln im weiteren Sinne sind solche, die bei einer möglichenUnwirksamkeit ...” „... kontrollfrei bleiben,besteht nach § 307 Abs. 3 S. 2 BGB dennoch die Möglichkeit, die Klauseln ...” „... bedeutet dies, dasszum einen Klauseln über die Übertragung bzw. Einräumung der Nutzungsrechteund der ...”
- „... ErscheinungsformKlauseln können nach § 305c Abs. 1 BGB ungültig sein, wenn sie in der äußerlichen ...” „... hat Klauseln als überraschend verworfen, wenn diese in den AGB an systematisch unpassenden Stellen ...” „... Inhalt der Klausel mit der Überschriftübereinstimmt und Klauseln nicht systemwidrig im Vertrag versteckt ...”
- „... hatte.489 Den Verwender trifftdann im Weiteren die Beweislast, dass es sich bei den Klauseln um ...” „... - oder maschinenschriftlich verändert wurden.490 Wurden die Klauseln nicht verändert, so trifft den ...” „... Verwender von formularmäßigen Klauseln im Rahmen der Vertragsverhandlungen dokumentieren muss,welche und wie ...”
- „... haben.Überraschende KlauselnNach § 305c Abs. 1 BGB werden überraschende Klauseln nicht Vertragsbestandteil. Eine ...” „... Bestellung und der Auftragsbestätigungunterschiedliche AGB zu, dann besteht die Frage, welche Klauseln ...”
- „... , da diese Vereinbarungen gemäß § 305b BGB Vorrang haben.Überraschende KlauselnNach § 305c Abs. 1 BGB ...” „... werden überraschende Klauseln nicht Vertragsbestandteil. Eine Vertragsbedingung ist überraschend, wenn ...”
- „... Filmlizenzvertrages gemäß §§ 307ff. BGB ist von Bedeutung, da gemäߧ 307 Abs. 3 S. 1 BGB Klauseln über ...” „... Rechtsverschaffung unterstützt.First-Look & Last-Refusal-KlauselnIn Filmlizenzverträgen vereinbaren die ...” „... auch change-of-control-Klauseln verwendet, die den Lizenzgeber bei einem Unternehmensverkauf durch den ...”
- „... Privatsekretärin, Schwarz/Klingner, GRUR 1998, 96, 109.104 Beispiele für Klauseln siehe Wente/Härle, GRUR 1997, 100 ...”
- „... von Allgemeinen GeschäftsbedingungenIII. 149Vorrang der IndividualabredeIV. 150Überraschende KlauselnV ...” „... (Holdbacks)a) 104Unterstützungspflicht bei Rechtsstreitigkeitenb) 105First-Look & Last-Refusal-Klauselnc) 106 ...” „... Freizeichnungsklauselnhh) 167Salvatorische Klauselnii) 167Schriftformklauselnjj) 168Rechtswahlklauselnkk) 169 ...”
- „... bei Filmlizenzverträgen, UFITA 5 (1932), 245 – 312Castendyk, Oliver: Buy-Out-Klauseln in ...”