Zusammenfassung
Im Jahr 2012 hat allein ein Film wie James Bond’s „Skyfall“ mehr als eine Milliarde US-Dollar im Kino umgesetzt. Rechtliche Grundlage für die Auswertung von Kinofilmen ist der Filmlizenzvertrag, der zwischen Filmproduzent und Filmverleiher abgeschlossen wird. Der Autor untersucht den Filmlizenzvertrag aus der Sicht des deutschen Privatrechts sowie des internationalen Privat- und Zivilverfahrensrechts.
Für Filmlizenzgeber und Filmlizenznehmer bestehen die unterschiedlichsten Haupt- und Nebenleistungspflichten. Die Studie stellt die Rechtspflichten der Vertragsparteien eingehend dar. Diese reichen von der Rechtseinräumungsverpflichtung des Lizenzgebers bis zur Auswertungsverpflichtung des Lizenznehmers. Des Weiteren wird Anwendbarkeit der Normen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) auf den Filmlizenzvertrag ausführlich untersucht.
Darüber hinaus befasst sich das Werk mit der Durchsetzbarkeit von Ansprüchen auf internationaler Ebene. Ein besonderer Schwerpunkt liegt hierbei auf der Darstellung der Vor- und Nachteile der für den Filmbereich bestehenden Schiedsverfahren.
Das Buch richtet sich an alle Filmschaffenden, die im Bereich der nationalen und internationalen Produktion sowie dem Verleih und Vertrieb von Kinofilmen tätig sind, insbesondere aber Filmproduzenten, Filmverleiher und Filmvertriebe, Filmverbände sowie Kanzleien im Medien- und Urheberecht.
- 2–4 Titelei 2–4
- 21–28 Abkürzungen 21–28
- 31–31 I. Filmverträge 31–31
- 41–41 V. Ergebnis 41–41
- 41–42 I. Vertragsschluss 41–42
- 68–68 D. Zusammenfassung 68–68
- 75–76 IV. Gefahrübergang 75–76
- 76–77 VI. Ergebnis 76–77
- 147–149 II. Einbeziehung der AGB 147–149
- 152–155 VI. Auslegung 152–155
- 186–187 IX. Ergebnis 186–187
- 205–205 V. Ergebnis 205–205
- 206–214 I. Einführung 206–214
- 237–237 III. Ergebnis 237–237
- 257–257 III. Ergebnis 257–257
- 264–279 D. Schiedsvereinbarungen 264–279
- 264–265 I. Einführung 264–265
- 265–266 II. Rechtsgrundlagen 265–266
- 279–279 V. Ergebnis 279–279
- 280–285 Zusammenfassung 280–285
- 286–286 Schlussbemerkung 286–286
- 287–306 Literaturverzeichnis 287–306
- 307–327 Anhang 307–327