Zusammenfassung
Die Förderung der Erneuerbaren Energien in Deutschland erfreut sich eines stetigen Ausbaus. Damit gewinnt auch die Clearingstelle EEG erheblich an Bedeutung. Mit ihrer Einrichtung wurden neue Strukturen der Streitschlichtung etabliert, die zu einer effektiveren Handhabung der Förderung Erneuerbarer Energien beitragen sollen. Mit dem EEG 2012 wurde die gesetzliche Ausgestaltung dieses Instituts weiterentwickelt. Die Autorin untersucht rechtliche Problemstellungen, die sich bei der Anwendung des EEG in Bezug auf dieses neue Instrument zum Abbau von Hemmnissen ergeben.
Im Mittelpunkt der Arbeit stehen die Analyse der Arbeitsweise der Clearingstelle, der Art ihrer Entscheidungen und der rechtlichen Verbindlichkeit dieser Entscheidungen. Eine verfassungsrechtliche Bewertung diesen Konstrukts zur alternativen Streitbeilegung wird vorgenommen.
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- 17–35 A. Einleitung 17–35
- 25–28 3. Instrumentarium 25–28
- 37–40 II. EEG 2000 37–40
- 40–47 III. EEG 2004 40–47
- 40–42 1. § 19 EEG 2004 40–42
- 47–51 IV. EEG 2009 47–51
- 47–48 1. § 57 EEG 2009 47–48
- 52–53 1. §§ 3-33i EEG 52–53
- 53–53 2. §§ 45, 46 EEG 53–53
- 53–53 3. § 56 EEG 53–53
- 53–54 4. § 66 EEG 53–54
- 54–55 III. Ergebnis 54–55
- 89–90 IV. Kosten 89–90
- 90–91 V. Haftung 90–91
- 91–91 VI. Ergebnis 91–91
- 94–95 2. Vergleich 94–95
- 97–99 1. Rechtsnormen 97–99
- 100–101 3. Gewohnheitsrecht 100–101
- 101–108 4. Privates Regelwerk 101–108
- 129–129 4. Kooperationsprinzip 129–129
- 129–130 5. Zwischenergebnis 129–130
- 130–131 VI. Ergebnis 130–131
- 167–174 Literaturverzeichnis 167–174