Die Angleichung der Wettbewerbsregeln in den neuen und zukünftigen Mitgliedstaaten an das Unionsrecht (III)
Bulgarien
Zusammenfassung
Die Angleichung der Wettbewerbsregeln an das Unionsrecht sowie die Schaffung geeigneter Verwaltungsstrukturen ist für die Länder Zentral- und Osteuropas nach langen Jahren der Planwirtschaft eine besondere Herausforderung, da sie eine Wettbewerbsrechtsordnung erst im Rahmen des Beitrittsprozesses entwickeln mussten.
Die Untersuchung beschäftigt sich mit der Angleichung des bulgarischen Kartellrechts an das Unionsrecht. Sie stellt den Angleichungsprozess, das Kartellrecht (Kartellverbot, Missbrauchsverbot und Zusammenschlusskontrolle) sowie die Anwendungspraxis umfassend dar und untersucht deren Vereinbarkeit mit den Unionsregeln, der Entscheidungspraxis der Europäischen Kommission bzw. der Rechtsprechung des EuGH.
Da es kaum einschlägige Literatur zum bulgarischen Kartellrecht und seiner Anwendungspraxis gibt, handelt es sich bei dieser wissenschaftlichen Studie über die Entwicklung des Wettbewerbsrechts in Bulgarien auch um eine wichtige Informationsquelle für die Praxis.
- 27–30 Einleitung 27–30
- 283–283 Resümee 283–283