Ein konzeptioneller Ansatz zur Konkretisierung des öffentlichen Zweckes
Darstellung und Untersuchung anhand § 107 Abs. 1 Satz 1 GO NRW
Zusammenfassung
Seit jeher ist die Ausrichtung auf einen öffentlichen Zweck eine der entscheidenden Hürden, die die Gemeinden im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Betätigung von Gesetzes wegen nehmen müssen. Indes wirft das Zweckerfordernis in theoretischer wie praktischer Hinsicht schwierige Fragestellungen auf, die nicht zuletzt aus der sprachlichen Offenheit des Begriffs resultieren. Ausgehend von dem gemeinderechtlichen Referenzbereich entwickelt die Autorin einen konzeptionellen Ansatz zur Beschreibung des Begriffs, der – ausgehend von dem Wortsinn – allgemeingültige Parameter zur Bestimmung des Zweckbegriffs benennt und dadurch einen variablen, nicht nur für das kommunale Wirtschaftsrecht brauchbaren Maßstab definiert. Hierzu werden die einschlägigen verfassungs- und einfachrechtlichen Vorgaben insbesondere unter dem Blickwinkel eines grundrechtlich geforderten Konkurrenzschutzes ausgewertet und schließlich die Frage nach der verfassungsrechtlich gebotenen Kontrolldichte sorgfältig beleuchtet.
- 5–14 Vorwort 5–14
- 21–22 A. Einführung 21–22
- 22–24 B. Problemstellung 22–24
- 54–81 A. Wertungssubjekt 54–81
- 81–147 B. Wertungsobjekt 81–147
- 146–147 IV. Ergebnis 146–147
- 147–245 C. Wertungsmaßstab 147–245
- 246–247 A. Einführung 246–247
- 247–250 I. Rechtsgrundlage 247–250
- 250–261 II. Drittschutz 250–261
- 261–262 III. Zwischenergebnis 261–262
- 275–283 III. Grenzen 275–283
- 283–286 D. Rechtsweg 283–286
- 285–286 III. Ergebnis 285–286
- 291–328 Literaturverzeichnis 291–328