Zusammenfassung
Ist es möglich, eine unternehmenseinheitliche Ethikrichtlinie so zu gestalten, dass darin eine vorweggenommene Abmahnung künftiger Ethikregelverstöße liegt? Diese Frage fand bislang in der arbeitsrechtlichen Diskussion um Ethikrichtlinien keine umfassende Beantwortung. Diese Lücke will diese Arbeit schließen und liefert einen Beitrag zur Diskussion über die arbeitsrechtlichen Konsequenzen einer unternehmens- oder konzerneinheitlichen Ethikrichtlinie.
Nach einer allgemeinen Darstellung typischer Ethikrichtlinien und einem Überblick über historische „Vorbilder“ heutiger Regelwerke wird zunächst die individualrechtlich wirksame Implementierung von Ethikregeln in das einzelne Arbeitsverhältnis beleuchtet. Ausgehend von den dabei gewonnenen Ergebnissen wird dargestellt, ob und inwieweit Ethikregeln so gestaltet werden können, dass sie als vorweggenommene Abmahnung eines künftigen Ethikregelverstoßes dienen können.
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- 5–16 Vorwort 5–16
- 34–34 VIII. Ergebnis 34–34
- 48–49 IV. Ergebnis 48–49
- 49–54 I. Fabrikarbeiter 49–54
- 55–56 III. Gesinde 55–56
- 56–57 IV. Ergebnis 56–57
- 63–65 E) Ergebnis 63–65
- 69–70 IV. Stellungnahme 69–70
- 208–209 I. Begriff der Abmahnung 208–209
- 255–261 I. Ermahnung 255–261
- 276–278 IV. Ergebnis 276–278
- 285–296 Literaturverzeichnis 285–296