Zusammenfassung
Die Studie nimmt das Urteil des BAG (6.11.2007, 1 AZR 826/06) zum Anlass, die Teilkündigung der Betriebsvereinbarung näher zu untersuchen. Zunächst werden dabei die Unterschiede zur Teilkündigung des Arbeitsvertrags und des Tarifvertrags aufgezeigt. Danach stellt die Arbeit dar, dass auch die Einschränkung des Geltungsbereichs einer Betriebsvereinbarung durch Teilkündigung möglich ist, solange der Gleichbehandlungsgrundsatz und die Zuständigkeitsordnung des BetrVG beachtet werden. Abschließend findet die Untersuchung ein Anwendungsfeld für die geltungsbereichsbeschränkende Teilkündigung bei der Harmonisierung von Arbeitsbedingungen vor- und nach einem Betriebsübergang, die ohne die Mitwirkung der anderen Betriebspartei auskommt.
- 17–18 C. Fallbeispiel 17–18
- 57–63 B. Kritik 57–63
- 63–68 C. Rechtsfolgen 63–68
- 68–76 E. Formen 68–76
- 135–135 C. Zwischenergebnis 135–135
- 140–140 C. Zwischenergebnis 140–140
- 141–142 B. Gleichbehandlung 141–142
- 142–142 C. Zuständigkeit 142–142
- 142–142 D. Ergebnis 142–142
- 150–150 D. Stellungnahme 150–150
- 164–174 D. Betriebslose Erwerber 164–174
- 192–193 C. Fazit 192–193
- 219–232 Literaturverzeichnis 219–232
- 233–236 Stichwortverzeichnis 233–236