Zusammenfassung
In der Compliance-Beratung von Unternehmen spielt die Verhinderung von Auslandskorruption eine bedeutende Rolle. Angestoßen durch völkerrechtliche Übereinkommen hat der deutsche Gesetzgeber mit dem Gesetz zur Bekämpfung der internationalen Bestechung (IntBestG) und dem EU-Bestechungsgesetz (EUBestG) das deutsche Korruptionsstrafrecht früh internationalisiert. Spätestens das Urteil des Bundesgerichtshofs zum „Fall Siemens“ hat jedoch gezeigt, dass bei diesen Gesetzen nicht nur Einzelfragen ungeklärt sind.
Die Untersuchung schafft zunächst die für eine sinnvolle Anwendung des geltenden Rechts erforderlichen dogmatischen Grundlagen. Aus rechtspolitischer Perspektive schließt sich die Darstellung an, durch welche Übereinkommen die Internationalisierung des deutschen Korruptionsstrafrechts weiter vorangetrieben werden soll – und inwieweit der deutsche Gesetzgeber bislang gut daran getan hat, diese Änderungen nicht umzusetzen.
- 5–12 Vorwort 5–12
- 17–23 Einleitung 17–23
- 152–157 1. Der Auftrag 152–157
- 157–180 2. Der unbillige Vorteil 157–180
- 295–300 Fazit 295–300