Zusammenfassung
Häufig sind Unternehmen auf mehreren Marktstufen tätig und bieten Vorprodukte und Endleistungen aus einer Hand an. Wettbewerber, die nur auf der Endleistungsstufe anbieten, stehen mit den integrierten Unternehmen dort im Wettbewerb und sind zugleich auf deren Vorprodukte angewiesen. So können sie zweifachem Preisdruck ausgesetzt sein, der als Kosten-Preis-Schere (margin squeeze) bezeichnet wird. Das europäische Kartellrecht verbietet dies, wenn ein Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung vorliegt und hat für diese Fälle in Art. 102 AEUV eine eigenständige Fallgruppe Kosten-Preis-Schere entwickelt.
Die Studie entwickelt einen neuen, ökonomischen Erklärungsansatz für das gebotene kartellrechtliche Eingreifen bei der Kosten-Preis-Schere im EU-Kartellrecht. Hierfür werden vergleichend regulatorische Lösungsansätze herangezogen und erläutert, woraus die divergierende Herangehensweise im US-amerikanischen Kartellrecht resultiert.
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- 187–197 A. Preisregulierung 187–197