Zusammenfassung
Die „Funktionen des Vertrages“ im Recht sind äußerst vielfältig. Die Möglichkeit für die Parteien, ihre Beziehungen durch Vertrag selbst einverständlich zu regeln, ist nicht nur eine der tragenden Säulen des Zivilrechts und Grundvoraussetzung einer funktionierenden Marktwirtschaft. Als Regelungsinstrument ist der Vertrag auch über das zivilrechtliche Vertragsrecht hinaus quer durch alle Rechtsgebiete von elementarer Bedeutung.
Fünf japanische und fünf deutsche Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler nähern sich diesem Thema in diesem Werk aus der Perspektive der historisch eng verwandten Rechtsordnungen Japans und Deutschlands. Die Beiträge reichen dabei von der Verfassungsgeschichte und dem Völkerrecht über das Schuld- und Sachen, das Arbeits- und Familienrecht bis hin zum Strafrecht. Die Autorinnen und Autoren machen auf diese Weise wird nicht nur die Vielfalt der Funktionen des Vertrags sichtbar, sondern zeigen immer wieder auch starke Gemeinsamkeiten zwischen dem japanischen und dem deutschen Recht auf.
Die Beiträge des vorliegenden Bandes gehen zurück auf eine Tagung, die im November 2011 in Tokyo stattfand.
Mit Beiträgen von:
Frank Bauer, Anatol Dutta, Ryoshi Fukushima, Gabriele Koziol, Masahiro Kurita, Mariko Maki, Nami Thea Ohnishi, Matthias Stief, Michiko Takata, Yuki Tanaka und Stefan Wichary.
- 2–4 Titelei 2–4
- 5–6 Vorwort 5–6
- 169–174 Autoren und Herausgeber 169–174