Die Hinzurechnungsbesteuerung
Eine rechtsökonomische Analyse der Regelungen in Deutschland und Japan
Zusammenfassung
Regelungen zur Hinzurechnungsbesteuerung finden sich gegenwärtig in mehr als 30 Staaten. Wenngleich die Regelungen länderübergreifend einem einheitlichen Grundmuster sowie einer einheitlichen legislatorischen Grundwertung folgen, zeigen sich im Detail mitunter entscheidende Unterschiede konzeptioneller Art. Ausgehend davon nimmt der Autor die vergleichende Analyse der sich in weiten Teilen diametral unterscheidenden deutschen und japanischen Regelungen zur Hinzurechnungsbesteuerung zum Anlass, im Wege der Synthese einen Konzeptionsvorschlag de lege ferenda zu entwerfen, der den Zielsetzungen einer möglichst präzisen Erfassung steuerlichen Gestaltungsmissbrauches und schädlichen Steuerwettbewerbs Rechnung trägt, gleichzeitig aber auch den Vorgaben des kapitalexportneutralen Besteuerungskonzeptes sowie denen des Unionsrechts Folge leistet.
de lege ferenda- 33–38 Teil 1: Einleitung 33–38
- 39–46 A. Problemaufriss 39–46
- 69–70 C. Zwischenfazit 69–70
- 140–141 I. Einführung 140–141
- 141–144 II. Vorüberlegungen 141–144
- 331–332 I. Einführung 331–332
- 332–348 II. Deutschland 332–348
- 348–357 III. Japan 348–357
- 372–373 I. Einführung 372–373
- 374–386 III. Deutschland 374–386
- 386–393 IV. Japan 386–393
- 394–394 I. Einführung 394–394
- 406–422 I. Tatbestandsebene 406–422
- 422–441 II. Rechtsfolgen 422–441
- 449–506 Schrifttum 449–506
- 507–514 Gerichtsentscheidungen 507–514
- 515–518 Sonstige Dokumente 515–518
- 519|–522 Anhang 519|–522