Tarifgeltung ohne Mitgliedschaft
'Vorbindung' an Tarifvertrag nach 'Blitzaustritt' und 'Blitzwechsel'?
Zusammenfassung
Der Tarifsenat des Bundesarbeitsgerichts sanktioniert „Blitzaustritt“ und „Blitzwechsel“ mit einer überraschenden Rechtsfolge: Tarifgeltung ohne Mitgliedschaft nach „heimlicher“ Tarifflucht des Arbeitgebers.
Christina Heinz ordnet die Rechtsprechung ein: Lässt sich die statuierte Tarifgeltung ohne Mitgliedschaft des Arbeitgebers im Arbeitgeberverband legitimieren? Ist sie mit hergebrachten Grundsätzen des Tarifrechts und Verfassungsrecht in Einklang zu bringen? Wie kann die vom Bundesarbeitsgericht geforderte Transparenz des Austritts oder Wechsels für die Gewerkschaft dogmatisch begründet werden? Und schließlich: Bewegt sich das Bundesarbeitsgericht noch innerhalb der Grenzen richterlicher Rechtsfortbildung?
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- 5–16 Vorwort 5–16
- 19–41 § 1 Blitzaustritt 19–41
- 40–41 B. Offene Fragen 40–41
- 61–63 I. Austritt 61–63
- 110–110 III. Ergebnis 110–110
- 112–133 II. Rechtsscheinhaftung 112–133
- 133–134 III. Zwischenergebnis 133–134
- 136–137 III. Rechtsmißbrauch 136–137
- 137–137 IV. Ergebnis 137–137
- 152–155 III. Vertrauensschutz 152–155
- 155–155 IV. Ergebnis 155–155
- 176–177 IV. Vertrauensschutz 176–177
- 177–178 V. Ergebnis 177–178
- 218–224 V. Rechtsfolge 218–224
- 224–225 VI. Ergebnis 224–225
- 235–235 H. Ergebnisse 235–235
- 246–246 III. Ergebnis 246–246
- 250–250 IV. Ergebnis 250–250
- 251–257 A. Allgemeine Grundsätze 251–257
- 263–277 Literaturverzeichnis 263–277