Der Drittauskunftsanspruch gegen Internetprovider
Urheberrechtsdurchsetzung im Zeitalter digitaler Vernetzung
Zusammenfassung
Das Urheberrecht steckt in der Krise! Auch vier Jahre nach der Einführung eines Auskunftsanspruchs gegen Internetprovider ist die Filesharing-Kultur ungebrochen. Während der Gesetzgeber über die Eindämmung des Abmahnmissbrauchs diskutiert, beseitigt der BGH mit dem doppelten Gewerbsmäßigkeitserfordernis auch das letzte Korrektiv des ursprünglich angemahnten Interessenausgleichs. Die Folgen zeigt die vorliegende Untersuchung. Der Autor prüft die Vereinbarkeit des Auskunftsverfahrens mit europäischem wie nationalem Datenschutz- und Verfassungsrecht und entwickelt Lösungsansätze hin zu einer verfassungskonformen Ausgestaltung. Dabei stehen neben dem gewerblichen Ausmaß vor allem der Richtervorbehalt, eine kritischere Beweiswürdigung sowie die verfahrensrechtliche Beteiligung des Anschlussinhabers im Fokus. Ebenso werden das Geschäftsmodell der Massenabmahnung, aber auch mögliche Alternativen wie Internetsperren oder Kulturflatrate einer kritischen Betrachtung unterzogen.
- 27–27 Einleitung 27–27
- 99–101 IV. Ergebnis 99–101
- 125–126 I. § 97 Abs. 1 S. 2 UrhG 125–126
- 126–127 II. §§ 809, 810 BGB 126–127
- 127–127 III. §§ 13, 13a UKlaG 127–127
- 127–128 IV. §§ 242, 259, 260 BGB 127–128
- 129–130 D. Ergebnis 129–130
- 131–136 A. Entstehungsgeschichte 131–136
- 158–160 D. Fazit 158–160
- 218–218 D. Ergebnis 218–218
- 285–286 IV. Ergebnis 285–286
- 400–401 III. Ergebnis 400–401
- 413–414 III. Ergebnis 413–414
- 431–432 IV. Fazit 431–432
- 433–436 A. Ergebnis 433–436
- 436–438 B. Fazit 436–438
- 439–465 Literaturverzeichnis 439–465