Strafbarkeit vertragswidrigen Unterlassens
Zur Rechtspflicht nach § 13 Abs. 1 StGB unter besonderer Berücksichtigung des Vertrages mit Schutzwirkung für Dritte
Zusammenfassung
Mit seinem obiter dictum zum Compliance-Officer hat das BSR-Urteil des BGH für ein nachhaltiges Echo in der rechtswissenschaftlichen Literatur gesorgt. Die entscheidungstragenden Gründe sind im Vergleich dazu eher unbeachtet geblieben. Diese Untersuchung zeigt auf, dass sich Garantenpflichten in derartigen Mehr-Personen-Verhältnissen nicht durch eine Delegation bestehender Pflichten erklären lassen. Stattdessen wird ein alternativer Erklärungsansatz unter Rückgriff auf den Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte entwickelt.
Der Verfasser untersucht dazu die Anforderungen, die an eine Rechtspflicht nach § 13 Abs. 1 StGB zu stellen sind, insbesondere hinsichtlich einer Beschränkung der Pflichten auf bestimmte Handlungen. Besonderes Augenmerk richtet er darauf, ob strafrechtliche Garantenpflichten rein zivilrechtlich begründet werden können. Dazu setzt er sich intensiv mit der hieran geübten Kritik auseinander und unterzieht die sog. materiellen Garantentheorien einer kritischen Würdigung.
- 23–28 A. Einleitung 23–28
- 29–29 I. Allgemeines 29–29
- 108–117 IV. Verallgemeinerung 108–117
- 118–119 1. Die Garantenstellung 118–119
- 119–122 2. Die Garantenpflicht 119–122
- 129–195 1. Erfolg 129–195
- 195–262 2. Rechtspflicht 195–262
- 263–357 I. Rechtsquellenlehre 263–357
- 263–264 1. Inhalt 263–264
- 264–356 2. Kritik 264–356
- 357–358 II. Fallgruppen 357–358
- 358–358 III. Grundfälle 358–358
- 358–358 IV. Ergebnis 358–358
- 365–370 II. Funktionenlehre 365–370
- 366–369 2. Kritik 366–369
- 369–370 3. Konsequenzen 369–370
- 378–384 2. Soziale Beziehungen 378–384
- 403–422 Literaturverzeichnis 403–422