Das Rechtsstaatsprinzip im bulgarischen Verfassungsrecht am Maßstab der deutschen Verfassungsrechtslehre und -praxis
Zugleich ein Beitrag zu den Funktionen des Rechtsstaatsprinzips
Zusammenfassung
Obwohl Mitglied der Europäischen Union, ist Bulgarien bisher selten Gegenstand eigenständiger verfassungsrechtlicher Darstellungen gewesen. Diesem Umstand soll das Buch abhelfen - und zwar nicht nur im Hinblick auf die geltenden Normen, sondern auch auf ihre Wirkung im Rechtsleben. Der Fokus liegt dabei auf dem Rechtsstaatsprinzip als tragendem Verfassungsgrundsatz; es gilt, dessen Leistungsfähigkeit für eine Transformationsrechtsordnung auszuloten. Normative Grundlagen samt ihrer Entstehungsgeschichte und Anwendung in Wissenschaft und Praxis werden eingehend erläutert und analysiert; dabei wird die Untersuchung vom Erkenntnisinteresse eines deutschen Juristen bestimmt.
Ergänzend wird gefragt, was das Rechtsstaatsprinzip in einem stabilen und etablierten Gemeinwesen wie der Bundesrepublik zu leisten vermag bzw. was für Funktionen es hier übernimmt. Bei einem historischen Nachvollziehen der Wirkungsgeschichte des deutschen Rechtsstaatsprinzips stellen sich zum Teil überraschende Ergebnisse ein. Damit liefert die Arbeit – über den Fall Bulgariens hinaus – auch einen wichtigen Beitrag zur verfassungstheoretischen Diskussion um das Rechtsstaatsprinzip und zum gemeineuropäischen Verfassungsrecht in der EU.
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- 13–16 I. Einleitung 13–16
- 17–80 II. Zur Einführung: die Vielfalt der Deutungen am Beispiel deutscher Rechtsstaatsverständnisse 17–80
- 137–137 a) Präambel 137–137
- 137–138 b) Art. 4 Abs. 1 BulgV 137–138
- 138–139 c) Art. 4 Abs. 2 BulgV 138–139
- 170–178 a) Begriff des Gesetzes 170–178
- 178–185 b) Gesetzesvorrang 178–185
- 199–235 3. Gewaltenteilung 199–235
- 235–262 4. Grundrechte 235–262
- 259–261 i) Natur der Grundrechte 259–261
- 261–262 j) Schlussfolgerungen 261–262
- 263–264 a) Rechtsklarheit 263–264
- 274–274 4. Kontinuitätsfunktion 274–274
- 278–279 8. Fazit 278–279
- 280–284 VII. Ausblick 280–284
- 353–354 Stichwortverzeichnis 353–354